Für die Durchführung einer Magenspülung am Notfallort bestehen keine hinreichenden durch klinische Studien gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass durch ihren Einsatz die Prognose von vergifteten Patienten verbessert wird.
Die Entscheidung, ob nach oraler Intoxikation eine Magenspülung am Notfallort durchgeführt werden sollte, bedarf stets der sorgfältigen Einzelfallprüfung. Der routinemäßige Einsatz ist nicht indiziert und erfordert eine ausreichende Expertise.
Ziel der Magenspülung
Elimination oral aufgenommener Gifte noch vor der Resorption
Indikationen
- Prüfe die Indikation bei schweren lebensbedrohlichen Vergiftungen (< 5 % aller Intoxikationen), besonders: Arsen, Alkylphosphate (z.B. E 605), Herbizide (z.B. Paraquat), Zyanide, Digitalis, ß-Blocker, Trizyklische Antidepressiva, Pilze
- Magenspülung nur innerhalb der 1. Stunde nach Giftingestion sinnvoll
Kontraindikationen
Ingestion von Säuren, Laugen, Schaumbildnern, Kohlenwasserstoffen (Lösungsmittel)
Gefahren
Aspiration (Mangel an Schutzreflexen bei Bewusstseinstrübung), Atemwegsverlegung, Verletzung von Mund, Ösophagus und Magen
Vorgehen
- Bewusstseinsgetrübte Patienten werden intubiert! (Indikation großzügig)
- Kontaktaufnahme Giftinformationszentrum (z.B. GIZ-Nord Tel. 0551-19240)
- Einführen des Magenspülschlauches (Länge vorher abmessen, Lage überprüfen)
- Mageninhalt ablaufen lassen, Probe asservieren
- Lauwarmes Wasser, Spülportionen abmessen.
- Spülen, bis Spülflüssigkeit klar ist
- Instillation von Aktivkohle (1 g/kg KG)
Bedenke
Durch eine Magenspülung kann eine signifikante Erhöhung der Morbidität hervorgerufen werden. Für die Indikationsstellung ist der Zeitfaktor (Rettungs- / Transportzeit) zu berücksichtigen! Bei kurzen Rettungs- und Transportzeiten ist die Indikation nur selten gegeben.
Erbrechen erreicht keine sichere Elimination eines oral aufgenommenen Giftes!
01/2022