Im Notfalleinsatz steht, wie sonst auch, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten an oberster Stelle. Jeder medizinische Eingriff bedarf einer Indikation und einer gültigen Einwilligung.
Dabei hilft im Einsatz folgendes Vorgehen:
- Einwilligungsfähigkeit prüfen und dokumentieren (Patient ist in der Lage, Bedeutung, Tragweite und Konsequenzen einer medizinischen Maßnahme zu verstehen)
- aktuell geäußerter Wille eines einwilligungsfähigen Patienten ist bindend
- Aufklärung erfolgt knapp und klar
- eine Ablehnung medizinischer Maßnahmen ist zu respektieren
Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit:
Vorausverfügter Wille (Patientenverfügung, PV)
- PV prüfen (richtiger Patient, auf die aktuelle Situation zutreffend, keine Zweifel an der Gültigkeit)
- Detaillierte Verfügungen („keine Reanimation bei Herzstillstand“) müssen umgesetzt werden
Mutmaßlicher Wille
Ohne klare Verfügung:
- Angehörige/Begleiter nach Patientenwillen fragen (frühere Aussagen, Werte, religiöse Überzeugungen)
- Entscheidung durch Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer
- Konsensuale Entscheidung mit Team und Angehörigen/Betreuer anstreben
- „In dubio pro vita“ (im Zweifel für das Leben)
Wenn unklar bleibt, ob eine Maßnahme gewollt ist, erfolgen zunächst lebensrettende Maßnahmen. Parallel dazu weitere Abklärung durchführen. Klärt sich der Wille eindeutig gegen lebensverlängernde Maßnahmen, sind diese abzubrechen.
Regelmäßige Reevaluation bei neuen Informationen und nachvollziehbare Dokumentation
Unklarheiten ggf. mit Hausarzt oder Palliativdienst klären.
11/2025