Verweigern Patienten die Behandlung oder den Transport, muss das Rettungsdienstpersonal dies respektieren. Jeder Mensch darf selbst über seine Gesundheit und sein Leben entscheiden. Voraussetzung ist aber, dass der Patient geistig zu einer solchen Entscheidung in der Lage ist (Einwilligungs-, Absprache- und Steuerungsfähigkeit, bei Erwachsenen ist dies der Regelfall).
Anhaltspunkte für die Einwilligungsfähigkeit können sein
- Zu allen Qualitäten orientiert
- Kein Anhalt für Verwirrtheit
- Fehlende Eigen- oder Fremdgefährdung
- Fähigkeit, aufklärende Informationen über die aktuelle Situation und Risiken einer Verweigerung zu verstehen, eine Entscheidung zu treffen und diese klar zu formulieren
Lehnen Patienten Maßnahmen ab, ist dies zu dokumentieren. Bei unmittelbarer Lebensgefahr ggf. Angehörige und/oder Polizei hinzuziehen
Die Aufklärung und die Transportverweigerung müssen schriftlich festgehalten und vom Patienten unterschrieben werden, bei Verweigerung Zeugen notieren.
Fürsorgepflicht
- Immer dafür sorgen, dass der Patient versorgt ist, falls Zweifel daran bestehen, dass er selbst für sich sorgen kann.
- Besteht eine schwerwiegende Gefahr für den Betroffenen (oder evtl. andere Personen), die anderweitig nicht abzuwenden ist, kann die notwendige medizinische Behandlung auch ohne vorherige Zustimmung bzw. Genehmigung vorgenommen werden (BGB § 630, z.B. PsychKG).
03/2025