Monitoring

Erst die Kombination von klinischer und apparativer Überwachung bedeutet bestmögliche Patientensicherheit. „Hand am Puls“, Sehen, Hören und Fühlen sind unerlässlich!

Monitore zur Überwachung von Vitalparametern dürfen nur von Personen angewendet werden, die nach der MPBetreibV an dem Gerät eingewiesen sind.

Während der Versorgung und des Transportes eines Patienten sollten überwacht werden:

  • Atmung
    • Atemfrequenz: bei Spontanatmung immer ermitteln
    • Atemarbeit / Thoraxexkursionen
    • Pulsoximetrie / Pulsplethysmographie (Werte nur bei guter plethysmogr. Kurve verwertbar)
    • Auskultation der Atemgeräusche
  • Bei Beatmung:
    • Sicherheitsmonitoring von Notfallrespiratoren: O2-Vordruck, Diskonnektion, Stenose
    • inspiratorische O2-Konzentration = AirMix (ca. 60% O2), No AirMix (100% O2) oder stufenlos
    • Flaschenvorrat in l (Flaschenvolumen x bar Vorratsdruck)
    • eingestellter Beatmungsmodus und -frequenz
    • Beatmungsdruck (erkenne Anstieg des Beatmungsdruckes)
    • immer Kapnometrie und Kapnographie (zum Erkennen einer Obstruktion, Leckage o. ä.), auch bei Beutel-Masken-Beatmung, NIV
    • exspiratorisches Atemminutenvolumen
    • Cuffdruckmessung
  • Kreislauf
    • Inspektion von Hautkolorit, Skleren, Schleimhäuten (Blässe durch Zentralisation, Anämie?)
    • Kapillarfüllungszeit (> 2 s), Zentralisation?
    • Palpation des peripheren und zentralen Pulses
    • Engmaschige Blutdruckmessung (initial mind. alle 3 min)
    • Herzauskultation (Vitien-typische Geräusche)
    • EKG-/Rhythmusmonitoring
    • Temperatur
  • Neurologie
    • AVPU/GCS (Orientierung zur Person / Örtlichkeit / Zeit / Situation)
    • Blutzucker
    • Pupillengröße und Pupillomotorik
    • Motorik (Paresen)/Sensibilität.

Optische Gerätealarme werden im Einsatz regelmäßig nicht wahrgenommen, da die Geräte immer wieder außerhalb des Blickfeldes der Anwender sind. Akustische Alarme werden durch Umgebungslärm nur eingeschränkt oder gar nicht (insbes. Luftrettung) wahrgenommen.

Pulsoximetrie und -plethysmographie sowie die Kapnographie und -metrie können Hinweise auf ein unzureichendes Herzzeitvolumen geben:

  • Pulsoxymetrie/Pulsplethysmographie nicht möglich
    → Denke an kritische Minderperfusion (Blutdruck ist ein Produkt aus HZV und peripherem Gefäßwiderstand). Denke an die Möglichkeit der Fehlmessung (CO-Hb).
  • Plötzlicher, starker Abfall des etCO2-Wertes: Tubusdislokation, Kreislaufstillstand?
  • Kontinuierlicher, ggf. schneller Abfall des etCO2-Wertes:
    • unzureichende Lungenperfusion durch HZV↓

(z. B. in Peri-arrest-Situationen/kardiogenem Schock, schwerem Volumenmangelschock)

  • Hyperventilation

(CAVE: bei e.t.CO2 < 30 mmHg Beatmung nie unter Normwert AF 12-14/min, AZV 6 ml/kgKG einstellen)

  • Anstieg exspiratorisches CO2 → möglicherweise steigende pulmonale Perfusion (HZV-Anstieg?) oder bessere alveoläre Ventilation (z. B: bei NIV).

09/2021