Allgemeines Vorgehen
- Eigenschutz, Rettung aus Gefahrenbereich
- Überprüfung und Sicherung der Vitalfunktionen nach cABCDE
- Entfernung nicht festgebrannter Kleidung (Beseitigung der Hitzequelle)
- Kurzfristiges Ablöschen der Brandverletzung, großflächige Kühlungsbehandlung ist im Rettungsdienst nicht indiziert → vielmehr ist der Patient vor Unterkühlung zu schützen
- Anamnese, Unfallhergang eruieren (Strom, Explosion, Brand in geschlossenem Raum…), Abschätzung der verbrannten Körperoberfläche II° und III° durch Handflächenregel
(I° Brandverletzung nicht mitrechnen) - Nach Begleitverletzungen suchen!
- Periphervenöser Zugang (ggf. auch durch verbrannte Areale, ggf. intraossär)
- Infusionslösung: Balancierte Elektrolytlösungen
- Infusionsbedarf unabhängig vom Umfang der Verletzungen:
- Erwachsene: ca. 1000 ml (in den ersten zwei Stunden nach Trauma)
- Kinder: max. 10 ml/kg KG/h
→ ggf. mehr bei hämodynamischer Instabilität (Ziel: MAD 70 mmHg)
- Enge Indikationsstellung für Katecholamine, insbesondere für α-Mimetika
- Bei Verdacht auf Inhalationstrauma: Bronchospasmolytika wie beim Asthmaanfall (keine Steroide präventiv)
- Analgesie: Grundsätzlich Opioide
- Analgosedierung: z.B. Esketamin, Opioide, Benzodiazepine, Propofol
- Immer Sauerstoffgabe!
- Intubation und Beatmung:
- Indikation: Bewusstlosigkeit, GCS < 9, Ateminsuffizienz, Polytrauma, abwägen bei tiefen Brandverletzungen im Gesicht und am Hals mit zunehmender Schwellung, großflächiger oder zirkulärer Brandverletzung am Thorax
- Tubus gut fixieren, Beatmung immer mit FiO2 = 1,0 bei V.a. CO-Intoxikation, in Narkose auf Wärmeerhalt achten!
- Wunden keimarm und trocken abdecken z.B. Metalline®-Folien
- Spezialverbandmaterial (Burn-Pack®, Water-Gel®) führt zur Auskühlung des Patienten und ist daher insbesondere bei großflächiger Anwendung kontraindiziert
- Transport ins nächste Traumazentrum, Direkteinweisung in ein Brandverletztenzentrum nur bei Transportdauer unter 45 Minuten! An RTH denken!
Indikation zur Behandlung in einem Zentrum für Schwerbrandverletzte:
- Die stationäre Behandlung soll in jedem Fall in einem Zentrum für Brandverletzte durchgeführt werden, wenn eine der folgenden Verletzungen vorliegt:
- Verbrennungen Grad 2 von 10 % und mehr Körperoberfläche
- Verbrennungen Grad 3
- Verbrennungen an Händen, Gesicht oder Genitalien
- Verbrennungen durch Elektrizität inklusive Blitzschlag
- Verätzungen durch Chemikalien
- Verbrennungspatienten mit Begleiterkrankungen oder Verletzungen, die die Behandlung erschweren
- Verbrennungspatienten die eine spezielle psychologische, psychiatrische oder physische Betreuung benötigen
- Inhalationstraumata, auch in Verbindung mit leichten äußeren Verbrennungen; vom Vorhandensein eines solchen ist grundsätzlich bei Explosionsunfällen auszugehen
- Verlegung in ein Brandverletztenzentrum sollte innerhalb der ersten 24 Stunden erfolgen. Freie Bettenkapazitäten über zentrale Bettenvermittlung für Schwerbrandverletzte erfragen (Telefon: 040 / 42851 – 4950). Eine Verlegung erfolgt nur nach Rücksprache mit dem aufnehmenden Krankenhaus.
03/2022