Brandverletzungen

Allgemeines Vorgehen

  • Eigenschutz, Rettung aus Gefahrenbereich
  • Überprüfung und Sicherung der Vitalfunktionen nach cABCDE
  • Entfernung nicht festgebrannter Kleidung (Beseitigung der Hitzequelle)
  • Kurzfristiges Ablöschen der Brandverletzung, großflächige Kühlungsbehandlung ist im Rettungsdienst nicht indiziert → vielmehr ist der Patient vor Unterkühlung zu schützen
  • Anamnese, Unfallhergang eruieren (Strom, Explosion, Brand in geschlossenem Raum…), Abschätzung der verbrannten Körperoberfläche II° und III° durch Handflächenregel
    (I° Brandverletzung nicht mitrechnen)
  • Nach Begleitverletzungen suchen!
  • Periphervenöser Zugang (ggf. auch durch verbrannte Areale, ggf. intraossär)
  • Infusionslösung: Balancierte Elektrolytlösungen
  • Infusionsbedarf unabhängig vom Umfang der Verletzungen:
    • Erwachsene: ca. 1000 ml (in den ersten zwei Stunden nach Trauma)
    • Kinder: max. 10 ml/kg KG/h
      → ggf. mehr bei hämodynamischer Instabilität (Ziel: MAD 70 mmHg)
  • Enge Indikationsstellung für Katecholamine, insbesondere für α-Mimetika
  • Bei Verdacht auf Inhalationstrauma:  Bronchospasmolytika wie beim Asthmaanfall (keine Steroide präventiv)
  • Analgesie: Grundsätzlich Opioide
  • Analgosedierung: z.B. Esketamin, Opioide, Benzodiazepine, Propofol
  • Immer Sauerstoffgabe!
  • Intubation und Beatmung:
    • Indikation: Bewusstlosigkeit, GCS < 9, Ateminsuffizienz, Polytrauma, abwägen bei tiefen Brandverletzungen im Gesicht und am Hals mit zunehmender Schwellung, großflächiger oder zirkulärer Brandverletzung am Thorax
    • Tubus gut fixieren, Beatmung immer mit FiO= 1,0 bei V.a. CO-Intoxikation, in Narkose auf Wärmeerhalt achten!
  • Wunden keimarm und trocken abdecken z.B. Metalline®-Folien
  • Spezialverbandmaterial (Burn-Pack®, Water-Gel®) führt zur Auskühlung des Patienten und ist daher insbesondere bei großflächiger Anwendung kontraindiziert
  • Transport ins nächste Traumazentrum, Direkteinweisung in ein Brandverletztenzentrum nur bei Transportdauer unter 45 Minuten! An RTH denken!

Indikation zur Behandlung in einem Zentrum für Schwerbrandverletzte:

  • Die stationäre Behandlung soll in jedem Fall in einem Zentrum für Brandverletzte durchgeführt werden, wenn eine der folgenden Verletzungen vorliegt:
    • Verbrennungen Grad 2 von 10 % und mehr Körperoberfläche
    • Verbrennungen Grad 3
    • Verbrennungen an Händen, Gesicht oder Genitalien
    • Verbrennungen durch Elektrizität inklusive Blitzschlag
    • Verätzungen durch Chemikalien
    • Verbrennungspatienten mit Begleiterkrankungen oder Verletzungen, die die Behandlung erschweren
    • Verbrennungspatienten die eine spezielle psychologische, psychiatrische oder physische Betreuung benötigen
    • Inhalationstraumata, auch in Verbindung mit leichten äußeren Verbrennungen; vom Vorhandensein eines solchen ist grundsätzlich bei Explosionsunfällen auszugehen
  • Verlegung in ein Brandverletztenzentrum sollte innerhalb der ersten 24 Stunden erfolgen. Freie Bettenkapazitäten über zentrale Bettenvermittlung für Schwerbrandverletzte erfragen (Telefon: 040 / 42851 – 4950). Eine Verlegung erfolgt nur nach Rücksprache mit dem aufnehmenden Krankenhaus.

                                            

 03/2022