Prof. Dr. med. G.D. Borasio, AK Patientenverfügungen am Klinikum Universität München 02/2017
Kategorie: IV. Organisation des Rettungsdienstes
Wie verhält man sich im Rettungsdienst? Der Patient ist grundsätzlich mündig, selbst über seinen Aufenthaltsort und über seine körperliche Unversehrtheit zu bestimmen. Zuwiderhandlungen erfüllen den Tatbestand der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung Weigert sich ein Notfallpatient, der aus der Sicht des Notarztes entscheidungsfähig ist, sich behandeln zu lassen, muss der Notarzt diesen Willen letztlich respektieren. Der […]