Kategorie: IV. Organisation des Rettungsdienstes

Verhalten des ersteintreffenden Notarztes (MANV)

Die Organisation der medizinischen Versorgung bei größeren Schadenslagen ist grundsätzlich Aufgabe des Leitenden Notarztes (LNA). Der ersteintreffende Notarzt übernimmt Aufgaben des LNA bis zu dessen Ankunft an der Schadensstelle. Seine Entscheidungen bestimmen außerordentlich den weiteren Verlauf zur Bewältigung der Schadenslage. Die Organisation ist vor der medizinischen Versorgung zu erledigen. Eigenschutz beachten – nie in Gefahrenbereich […]

Verweigerung der Mitfahrt

Wie verhält man sich im Rettungsdienst? Der Patient ist grundsätzlich mündig, selbst über seinen Aufenthaltsort und über seine körperliche Unversehrtheit zu bestimmen. Zuwiderhandlungen erfüllen den Tatbestand der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung Weigert sich ein Notfallpatient, der aus der Sicht des Notarztes entscheidungsfähig  ist, sich behandeln zu lassen, muss der Notarzt diesen Willen letztlich respektieren. Der […]